Zusatzqualifikation oder beruflicher Neustart. Die Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg ist gefragter denn je. Doch was gilt es dabei zu beachten?
Neben der bewährten dualen Lehrausbildung in den Lehrbetrieben gewinnt die Lehrabschlussprüfung im sogenannten zweiten Bildungsweg eine besondere Bedeutung. Hier ist ein deutlicher Anstieg an bestandenen Lehrabschlussprüfungen zu beobachten. In den letzten zehn Jahren hat sich deren Zahl beinahe verdoppelt. Derzeit legen ca. 20 Prozent aller Prüfungsteilnehmer die Lehrabschlussprüfung im Rahmen des zweiten Bildungsweges erfolgreich ab.
Der Erwerb von Zusatzqualifikationen zu ihrer bisherigen Ausbildung motiviert viele Teilnehmer diesen Weg, eben den zweiten Bildungsweg, zur Lehrabschlussprüfung zu nehmen. Als Begründung wird von vielen der 30-, 40- oder auch über 50-jährigen Prüfungsteilnehmer beruflicher Neustart angeführt. Die Erfolgsquoten sind beachtlich, handelt es sich bei den Teilnehmermeist um Personen mit einem Mehr an Lebenserfahrung und dem festen Vorsatz, den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende zu gehen.
Was bedeutet „zweiter Bildungsweg“?
Der zweite Bildungsweg, wird im Berufsausbildungsgesetz als ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung bezeichnet. In diesem Gesetz wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Prüfungswerber ausnahmsweise zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden können: „[…] Wenn diese das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen, dass sie auf eine andere Weise die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, beispielsweise durch eine entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit, sonstige praktische Tätigkeit oder durch den Besuch entsprechender Kursveranstaltungen erworben haben“.
Kenntnisse und Fertigkeiten für den Prüfungsabschluss
Ob und wie sich die Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Kursbesuch oder Praxiserfahrung aneignen, wird individuell entschieden und fällt somit höchst unterschiedlich aus. Ratsam ist es, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis, entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Prüfungswerbers, sich das entsprechende Rüstzeug für einen erfolgreichen Prüfungsabschluss anzueignen.
Nicht geregelt ist, wie lange z.B. die Kurse zu dauern haben bzw. wie viel Praxiszeiten für eine Zulassung notwendig sind. Erfahrungsgemäß sind umfangreichere Kurse bzw. längere Praxiserfahrung (ca. ein bis zwei Jahre) eine solide Basis für einen erfolgreichen Prüfungsantritt. Mehrere Einrichtungen der Erwachsenenbildung – etwa WIFI und bfi – bieten unterschiedliche Kurse an, die teilweise auch gefördert und für die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung angerechnet werden können. Für Fragen zu einschlägigen fachtheoretischen Ausbildungen und entsprechenden Praxiszeiten stehen die Mitarbeiter im Prüfungsservice der Tiroler Wirtschaftskammer gerne zur Verfügung.
Bei der Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg sind Nachweise im Prüfungsservice vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass man sich die facheinschlägigen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat. Das kann z.B. mit Bestätigungsschreiben der Arbeitgeber oder mit Kursbesuchsbestätigungen geschehen.
Prüfungsservice der Tiroler Wirtschaftskammer
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