Seit April müssen Registrierkassensysteme über einen Manipulationsschutz verfügen. Die Finanzverwaltung hat nun angekündigt, die Registrierkassenpflicht im Zusammenhang mit Aufzeichnungsverpflichtungen verstärkt zu kontrollieren.
Die Kontrollen werden nicht vorher angekündigt und finden zielgerichtet forciert statt, teilte die Finanzverwaltung mit – entweder als reine Kassennachschauen (voraussichtlich durch die Finanzpolizei) oder gleichzeitig mit anderen Kontrollen wie etwa der Betriebsprüfung.
Die Kontrollen sollen zeigen, ob die Geschäftsfälle korrekt elektronisch erfasst werden, ob mit den Registrierkassen Belege ordnungsgemäß erteilt werden und ob dabei ein Manipulationsschutz korrekt eingerichtet wurde.
Wie bereits berichtet, kam es gerade im Zusammenhang mit dem Manipulationsschutz zu Lieferverzögerungen. Die Finanzverwaltung kündigte dabei an, dessen verspätete Implementierung aufgrund dieser Verzögerung vorerst nicht zu sanktionieren. Ist bei den aktuellen Kontrollen noch kein Manipulationsschutz vorhanden, muss der Unternehmer nachweisen, dass der Kassenhersteller rechtzeitig (bis spätestens Mitte März 2017) zur Implementierung des Manipulationsschutzes beauftragt wurde. Eine Übernahme und Prüfung des Datenerfassungsprotokolls wird bei diesen Kontrollen noch nicht vorgenommen.
Geldstrafen bis zu 5.000 Euro
Wenn der Unternehmer über keine Registrierkasse bzw. die Registrierkasse ab 1.4.2017 über keine technische Sicherheitseinrichtung verfügt, stellt das eine Finanzordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro geahndet. Außerdem besteht die Gefahr, dass die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen angezweifelt wird, was die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde zur Folge haben kann.
» Detailliertere Informationen auf WKO.at:
Überprüfung der Registrierkassenpflicht